Privatpersonen

PRIVATPERSONEN
Privatpersonen unterstützen wir bei der Erstellung ihrer privaten Einkommensteuererklärung. Hierunter fallen insbesondere Personen, die nicht selbständig tätig sind, sich also in einem Anstellungsverhältnis befinden.
Wir ermitteln und beraten im Zusammenhang mit Vermietungseinkünften. Hier sind insbesondere die Grenzen der entgeltlichen und unentgeltlichen Vermietung zu beachten.

Auch Rentner sind zur Abgabe einer privaten Steuererklärung verpflichtet! Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und prüfen, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen!

Für alle Mandanten, die nicht pflichtveranlagt werden, überprüfen wir vor Fertigstellung der Einkommensteuererklärung, ob sich diese positiv oder negativ darstellt und klären sie darüber auf, ob eine Steuererklärung erstellt werden sollte oder nicht. Bei Verzicht auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung, stellen wir gerne die entsprechenden Anträge beim zuständigen Finanzamt.

Bei vorhandenen Vermögenswerten, Immobilien oder sonstigen Sparguthaben im In- und Ausland stehen wir beratend an Ihrer Seite. Insbesondere für die nachträgliche Erklärung von Auslandssparguthaben begleiten wir Sie kompetent bei der Erklärung und Abwicklung dieser Werte.

Der Entstehung von Erbschaftssteuer können wir durch frühzeitige Beratung und Planung entgegensteuern. So kann eine vorzeitige Übertragung für Vermögenswerte und die damit verbundene geringere Schenkungssteuer eine Lösung sein. Insbesondere dann, wenn die die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer nicht übersteigen. Diese Freibeträge können aber häufig schon durch Eigentum von Immobilien oder Grundstücken ausgeschöpft sein.

Wir beraten Sie, wenn Sie ein Testament planen und auch dann, wenn es um die Vollstreckung eines Testamentes geht.

Unser Leistungspaket umfasst alle im privaten Bereich möglichen Steuerangelegenheiten wie folgt:
  • Einkommensteuererklärung
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Verkehrswert
  • Auslandssachverhalte
  • Altersvorsorge
  • steuerliche Beratungen
  • Erbschaftssteuererklärung und Schenkungssteuererklärung
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